Zutrittskontrolle


Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten.

Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von uns oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden. Als Medien für die Zutrittskontrolle können sowohl aktive, passive als auch biometrische Identmittel dienen.

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